Wir wissen, wie man Steuern spart. Weil jeder EURO zählt.
Als Lohnsteuerhilfeverein bringen wir frischen Wind in Ihre Finanzen. Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab und holen das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus – unkompliziert, sicher und ohne versteckte Kosten.
Regional verwurzelt, bundesweit digital: Unser Herz schlägt in München, aber unsere Beratung kennt keine Grenzen. Dank voll digitaler Workflows begleiten wir Sie zuverlässig und rechtssicher - egal wo in Deutschland Sie gerade sind.
Am besten erreichen Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht. 089-43 18 18 28
Wir nehmen neue Mitglieder auf. Sie suchen einen Lohnsteuerhilfeverein? Wir helfen Ihnen gerne.
Stand Oktober 2026
Wir sind regional. Wir bieten unsere Beratung ebenfalls bundesweit an (z.B. per E-Mail, Telefon & Cloud).
Sehr fairer Mitgliedsbeitrag. Keine Aufnahmegebühr, keine Zusatzkosten - garantiert! Alle unten genannten Leistungen sind inklusive!
ab 99 EUR bis max. 299 EUR Jahresbeitrag.
Unsere Leistungen, Ihre Vorteile
- Wir erstellen die Einkommenssteuererklärung für Studierende, Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre.
- Auch bei Einkünften aus Kapitalerträgen, Vermietung oder Auslandsbezug helfen wir Ihnen gerne.
- Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt, während Sie sich zurücklehnen.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid. Wenn nötig, helfen wir Ihnen, Einspruch einzulegen.
- Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie Steuern sparen können bzw. worauf Sie achten müssen, um von Steuervorteilen zu profitieren.
- Sie profitieren von deutlich verlängerten Abgabefristen und gewinnen dadurch mehr Zeit.
- Für weitere Steuerfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – ohne Zusatzkosten.
Wen dürfen wir beraten?
Wir leisten für unsere Mitglieder - begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - Hilfe, wenn diese
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG) oder
- Einkünfte aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (§ 22 Nr. 5 EStG)
erzielen.
Unsere Hilfeleistung umfasst auch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten i. S. d. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchstabe c StBerG. Gute Nachricht: Die Grenzen von 18.000 bzw. 36.000 Euro entfallen zum 1.09.2026. Ab diesem Zeitpunkt haben Lohnsteuerhilfevereine auch bei höheren Einnahmen Beratungsbefugnis, auch für rückwirkende Zeiträume.
⚠️ Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit (auch Freelancer, Kleinunternehmen etc.), Land- und Forstwirtschaft und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein leider nicht beraten.
Persönlich vor Ort oder Online-Termine möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir persönliche Termine nur nach vorheriger Absprache anbieten können. Termine sind zu diesen Zeiten möglich:
Mo-Fr 11-19 Uhr, Sa 11-14 Uhr
